Bewegungskosten

Die Wohngebäudeversicherung steht nicht nur für die direkten Schäden an einem Gebäude im Rahmen eines Versicherungsfalls ein, sondern auch für unterschiedliche Kosten die dabei anfallen.

Die Rede ist in von Bewegungskosten, welche auch als Schutzkosten bekannt sind. Sie beschreiben die Kosten für notwendige Schadensbeseitigungen bzw. Kosten die für den Auf- oder Abbau anfallen um einen entstandenen Schaden zu beseitigen oder zu reparieren. Ein Beispiel dafür ist der durch einen Baum zerstörte Balkon, bei dessen Reparatur die vorherige Beseitigung des Baums ebenso notwendig ist wie der Abtransport von dem herabgefallenen Schutt.

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Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
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