Damit die Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Wohngebäudeversicherung für einen Brand haften, wird vorausgesetzt, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist.
Dieser Begriff hat seinen Ursprung in der Feuerversicherung und beschreibt Brände, die sich aus eigener Kraft ausgebreitet haben. Öfen aller Art, Kerzen, glühende Zigaretten, Kamine Feuerzeuge etc. können bestimmungsgemäße Herde sein.
Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen den Unterschied.
Verlässt eine Person Ihren Lesesessel und legt dabei sowohl die Brille, als auch die Zeitung auf den Tisch und erhitzt die durch das Fenster eintretende Sonne die Brillengläser so stark, dass die Zeitung Feuer fängt und einen Brand verursacht, spricht man von einem Brand ohne bestimmungsgemäßen Herd.
Verlässt jemand einen Raum für längere Zeit und versäumt es noch brennende Kerzen zu erlöschen und werden die durch einen Windzug durch das noch geöffnete Fenster umgekippt, sodass der Teppichboden Feuer fängt, so sprechen die Versicherungen von einem Brand durch das Verlassen eines bestimmungsgemäßen Herdes.
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