Beitragsberechnung

In der Regel wird die Höhe der zu zahlenden Beiträge bei der Wohngebäudeversicherung stets nach einem einheitlichen Schema  durchgeführt, ganz gleich bei welchem Versicherungsunternehmen man sich erkundigt.

Die Ausweisung des Tarifbeitrages erfolgt stets in Promille der Versicherungssumme. Erleichtert wird dies seitens der Versicherer durch vorgefertigte Versicherungspakete, welche sich individuell anpassen lassen, sodass der Versicherungsnehmer besondere Wünsche mit einbeziehen kann, aber auch unnötige Bestandteile entfernen lassen kann. Kurzum lässt sich sagen, dass sich auf jede Person die passende Wohngebäudeversicherung maßschneidern lässt was individuelle Versicherungsprämien zur Folge hat.

Je nach zu zahlendem Beitragssatz und Wert des zu versichernden Gebäudes sowie dem gleitenden Neuwertfaktor lassen sich die Beiträge berechnen. Diese lassen sich durch Ab- und Zuschläge erweitern bzw. kürzen. Optional lassen sich standardmäßig ausgeschlossene Risiken mit in die Versicherung integrieren, wofür die Versicherer Zusatzprämien verlangen. Darüber hinaus verlangen die Versicherungsunternehmen Gebühren für die Ausfertigung / Erstellung einer Police (Ausfertigungsgebühr 0,50 € – 1,50 €),  die Erhebung des Folgebeitrags (Hebegebühr von 0,35 € – 0,50 €) und für Änderungen der Police (Nachtragsgebühr 0,50 € – 1,50 €).

Bindet sich ein Versicherungsnehmer direkt für mehrere Jahre, wird ihm dafür, ebenso wie bei Einrichtung einer Selbstbeteiligung, ein Rabatt gewährt.

So komplex die Berechnung im Vorfeld zu scheinen mag, so sehr gleich sie sich bei den unterschiedlichen Versicherern. Trotzdem variieren die zu zahlenden Beiträge teilweise stark.

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