Baupreisindex

In Deutschland gibt es seit 1914 einen sogenannten Baupreisindex, welcher von dem statistischen Bundesamt errechnet und veröffentlicht wird.

Dem § 9 Nr. 3 VGB 2001 nach ist die Absicht dahinter  die kontinuierliche Anpassung der zu zahlenden Prämie für die Gebäudeversicherung, welche sowohl steigen, als auch sinken kann, sodass man von einer gleitenden Neuwertversicherung spricht. Anhand des Baupreisindexes lässt sich die der Kosten für einen Neubau seit Einführung des Indexes nachvollziehen.

Alles in Allem ist das Ziel die Vermeidung einer möglichen Unterversicherung im Schadensfall, sodass es keiner permanenten Kontrolle Versicherungssumme seitens des Versicherten bedarf, um nicht im Falle eines Schadens hohe finanzielle Einbußen zu erleiden.

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