Die Versicherungsgesellschaften ziehen die Bauartklasse eines Gebäudes zur Berechnung der zu zahlenden Prämie zur Rate.
Je nachdem welcher der fünf kurz genannten BA-Klassen das Gebäude zugeordnet ist, lässt sich der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung berechnen. Die Einstufung hängt von der Bauweise der Außenwände sowie des Dachs ab. Keine Beachtung hingegen findet die Nutzung des Wohngebäudes bzw. die Beheizungsart. Während sich einige Versicherer strikt an diese Zuordnungen halten berechnen einige Versicherungsgesellschaften lediglich Zuschläge auf einen einheitlichen Standardtarif für aus Ried, Stroh oder Holz gefertigte Dächer, wohingegen andere Unternehmen gänzlich auf eine Unterscheidung verzichten.
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