Die Wohngebäudeversicherung betrachtet Balkongeländer, deren Verkleidung aus Holz, Kunststoff oder anderen Stoffen, sowie Balkonblumenkästen, deren Bepflanzung als Gebäudebestandteile bzw. Balkonzubehör und versichert diese mit.
Wurden diese Versicherungsgegenstände jedoch vom Mieter eines Gebäudes installiert und angebracht, so haftet im Schadensfall die Hausratversicherung des Mieters.
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