Auszahlung der Entschädigung

Bei der Auszahlung der Entschädigung  im Schadensfall im Rahmen einer Gebäudeversicherung ist zu beachten, dass der Versicherer nach § 27 Abs. 1 VGB 2001 dazu verpflichtet ist, die Zahlungsleistung innerhalb von zwei Wochen zu leisten.

Als Versicherter berechtigt einen derselbe Paragraph, einen Monat nach Eingang der Schadenanzeige bei dem Versicherungsunternehmen, eine Abschlagszahlung zu verlangen. Nach Ablauf eines Monats nach Schadensmeldung ist die Entschädigungszahlung zu verzinsen.

Unser Online Tarifvergleich bringt Licht ins Versicherungsdunkel – nutzen Sie dies aus und sparen Sie Zeit, Nerven und Geld.

Wohngebäudeversicherung – Eine Pflichtversicherung bei einem Erwerb einer Immobilie.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Wohngebäudeversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering