Ausschlüsse

Auch wenn die Versicherungen unterschiedliche Grundlagen zur Berechnung Ihrer Versicherungsbeitrage nutzen, so gibt es eine Interessengemeinschaft der Versicherer, welche Ausschlüsse und Risiken definiert und beschreibt, da dieses die angebotenen Produkte preislich zu sehr ansteigen lassen würden.

Diese Ausschlüsse stehen in der Regel in der Police oder dem Versicherungsvertrag geschrieben und sind jederzeit für den Versicherten einsehbar, so auch in der Wohngebäudeversicherung. Diese Ausschlüsse befreien den Versicherer von seiner Leistungspflicht im Versicherungsfall und verdienen deswegen große Beachtung. Je nach Versicherer können die Ausschlüsse teilweise voneinander abweichen, jedoch gelten nach § 4 Nr. 4 VGB 2001 stets Ausschlüsse für vorsätzlich und absichtlich herbeigeführte und durch Kriegsereignisse, Kernenergie oder durch innere Unruhen entstehende Schadensereignisse.

Unser Online Tarifcheck hilft Ihnen die Ausschlüsse zu beachten.

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