Als Versicherungsnehmer gehört es zu den Obliegenheiten und vertraglichen Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft und der Polizei Auskünfte jeglicher Art zu erteilen, sofern Sie der Schadenregulierung dienlich ist.
Des Weiteren sind auf Verlangen notwendige Belege, Rechnungen und sogar beglaubigte Grundbuchauszüge vorzulegen, wenn Sie notwendig sind. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Schaden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung oder jeder anderen Versicherung handelt.
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