Die Wohngebäudeversicherung steht nicht nur für Schäden an dem versicherten Gebäude ein, sondern schützt den Versicherten auch bei diversen dabei anfallenden Kostenarten zu denen auch die Aufräumungskosten gehören.
Dies können beispielsweise die Abbruchkosten eines versicherten Gebäudes sein, wenn dies durch einen Schadenfall einen Totalschaden erlitten hat. Zu den Abbruchkosten gehören auch der Abtransport von Schutt und der Vernichtung von Resten bei einem vorherigen Sturm oder Brand. Zu beachten ist, dass nur der die Aufräumungskosten für versicherte Gegenstände beinhaltet ist.
Wenn ein Sturm beispielsweise einen Baum im Garten lockert, dieser umstürzt und dabei den Balkon des Hauses zerstört, dann steht die Versicherung nicht nur für den Schaden am Balkon, sondern auch für den Abtransport des Schutts ein. Da der Baum aber kein versicherter Gegenstand im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ist, wird das zersägen und abtransportieren des Baumes nicht von der Versicherung bezahlt.
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