Allmählichkeitsschaden

Kommt es zu einem Schaden bei dem sich der genaue Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht mehr genau feststellen lässt, weil er nicht unmittelbar eingetreten ist, spricht man von einem sogenannten Allmählichkeitsschaden.

Im Rahmen der  Wohngebäudeversicherung werden, je nach Tarifbedingungen, Schäden durch Rauch, Ruß oder Staub mitversichert. Kommt es beispielsweise zu Schimmelbildung in einer Wohnung oder einem Haus, dann ging dem oftmals ein Feuchtigkeitsaustritt durch eine undichte Fuge im Badezimmer oder ähnliches voraus. Wie bei einem Allmählichkeitsschaden üblich lässt sich, anders als bei einem Rohrbruch, im Nachgang nicht mehr genau feststellen wann es zu dem Schaden gekommen ist.

Zu beachten ist, dass durch Regen und Schmelzwasser sowie durch Schnee verursachte Allmählichkeitsschäden nicht durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt sind.

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