Wenn Dinge und Sachen abhandenkommen, so sind sie in der Regel nicht versichert.
Anders verhält es sich jedoch, wenn dies infolge eines versicherungspflichtigen Schadensereignisses geschieht. Bricht in den eigenen vier Wänden ein Feuer aus und versucht ein Versicherungsnehmer einen wertvollen Teppich in Sicherheit zu bringen, damit er den Flammen nicht zum Opfer fällt und bringt dafür auf die Straße, dann ist er über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, falls er dort von einem Passanten gestohlen wird.
Somit lässt sich sagen, dass Gegenstände dann durch die Versicherung geschützt sind, wenn sie als Folge eines in der Wohngebäudeversicherung mitversicherten Schadens abhandenkommen.
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