Als Zwangsvollstreckung bezeichnet man alle durchzuführenden Maßnahmen mit staatlicher Hilfe, um einen gerichtlich bzw. notariell festgelegten Rechtsanspruchs durchzusetzen. Als Grundlage für eine solche Zwangsvollstreckung dient ein gerichtliches Urteil, ein gerichtlicher Vergleich bzw. eine notarielle Urkunde, welche besser als Vollstreckungstitel bekannt ist.
Folgende Handlungen gehören zur Zwangsvollstreckung:
- Pfändung von beweglichen Sachen
- Überweisung von Forderungen wie z.B. Arbeitsentgelt
- Eintragung von Sicherungshypothek
- Anordnung eines Ordnungsgeldes zur Erzwingung einer Unterlassung
- Anordnung von Haft zur Erzwingung der Abgabe eines Vermögensverzeichnisses
- Überprüfung einer eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit
- die Zwangsräumung einer Wohnung
- die Zwangsversteigerung eines Grundstückes
Je Vollstreckungstitel trägt der Versicherer sämtliche Kosten für die Vollstreckung (Anwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher) für insgesamt drei Anträge auf Vollstreckung bzw. zur Vollstreckungsabwehr. Zu beachten ist jedoch, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn die Vollstreckung mehr als 5 Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet wird.