Ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung oder zur Abwehr von Forderungen bezeichnet man als Zivilprozess.
Dem Zivilprozess werden folgende Punkte zugeordnet:
- Mahnbescheid
- Klage und Widerklage
- Beweissicherung
- Nebenintervention
- Einstweilige Verfügung
- Zwangsvollstreckung
- Streitverkündung und Urkunden- und Wechselprozess