Zeugengebühren

Zeugen, die vom Gericht für eine Aussage zu Gericht bestellt werden, erhalten eine gesetzlich geregelte Entschädigung, welche in den meisten Fällen in Form von Verdienstausfall und Fahrkosten auftreten. Der dahinterstehende Sinn ist es dem Zeugen die Aufwendungen zu erstatten, die ihm durch das Nachkommen seiner Zeugenpflicht entstanden sind.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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