Ganz gleich welche Versicherung betroffen ist, ein Wohnungswechsel ist dem Versicherer stets schnellstmöglich mitzuteilen, da dies zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört. Insbesondere bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung ist der Wohnungswechsel von sehr großer Bedeutung, da der Umzug den vorherigen Versicherungsschutz grundlegend verändern kann. Meist reicht nicht nur die Adressänderung, denn ein Umzug bedarf in der Regel auch einer Anpassung des Versicherungsschutzes.
Wohnungswechsel
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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