Wohnungsrechtsschutz und Grundstücksrechtsschutz

Der Abschluss dieser Leistungsart bietet dem Versicherten in den nachfolgend genannten Eigenschaften Schutz:

  • Eigentümer
  • Vermieter
  • Verpächter
  • Mieter
  • Pächter
  • Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles

Im Versicherungsschein muss die Bezeichnung mit Straßenangabe und zugehöriger Hausnummer erfolgen. Für den Fall, dass noch keine Hausnummer vergeben wurde muss die Flur- oder Flurstück-Nr. des Katasters angegeben werden. Zusätzlich sind auch Kfz-Stellplätze und Garagen, die der versicherten Einheit zurechenbar sind, mitgeschützt.

Sich im Ausland befindende Objekte sind nicht mitversicherbar.

Bezahlt ein Versicherungsnehmer den tariflich vorgeschriebenen Beitrag für vermietete oder verpachtete Wohn- oder / und gewerblicher Einheiten, so genießt er ebenfalls Rechtsschutz, was nicht der Fall ist, wenn er lediglich in seiner Rolle als Eigentümer versichert ist. Im Rahmen des Rechtsschutzes werden (außer)gerichtliche Wahrnehmungen der rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverträgen, sowie aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Eigentum, Besitz, Nachbarrecht, Grunddienstbarkeit, Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Nießbrauch) mitversichert.

Typische Themen für Auseinandersetzungen zwischen den Parteien sind beispielsweise Mieterhöhungen, Modernisierungskosten die umgelegt werden, Nebenkostenabrechnungen, anfallende Schönheitsreparaturen, aber auch die Rückzahlung von Mietkautionen, der Ersatzmieterauswahl und die Kündigung und Räumung.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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