Wurde einem Versicherten die Fahrerlaubnis entzogen bzw. wurde diese eingeschränkt, so kann ein Antrag auf Wiedererlangung bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
In Verkehrssachen wird dem Versicherten Im Rahmen der Verwaltungs-Rechtsschutz rechtlicher Beistand gewährt.