Die Versicherungen sind verpflichtet dem potentiellen Versicherungsnehmer bei der Antragsstellung die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen und die gesetzlichen Verbraucherinformationen auszuhändigen. Versäumt der Versicherer dies, so muss er dem Versicherten die Unterlagen zeitnah mit dem Versicherungsschein zukommen lassen, damit dieser die Unterlagen überprüfen kann. Der Versicherungsnehmer hat ab dem Tag, an dem ihm die Unterlagen zukommen 14 Tage Zeit schriftlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
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