Widerruf

Dem Versicherungsnehmer steht gesetzlich das Recht zu, seine auf einen Versicherungsvertrag gerichtete Willenserklärung binnen 14 Tagen schriftlich zu widerrufen, sofern der Rechtschutzvertrag auf eine Laufzeit von über einem Jahr angelegt ist. Ist der Rechtsschutzvertrag jedoch für eine gewerblich ausgeübte Tätigkeit gedacht, so besteht kein Widerrufsrecht und der Vertrag muss erfüllt werden.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering