Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Kartell- und sonstigem Wettbewerbsrecht nicht eingeschlossen, sodass es im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung keine Unterstützung durch die Versicherung gibt.
Wettbewerbsrecht
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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