Wahrnehmung rechtlicher Interessen

Den Inhalt und den gesamten Umfang, den die Rechtsschutzversicherung im Rahmen des geschlossenen Vertrages im Rechtsschutzfall leistet bezeichnet mal als Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Gemeint sind damit sämtliche Schritte, die notwendig sind um den Versicherungsnehmernehmer zu seinem Recht zu verhelfen. Dies beginnt in der Regel mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes und reicht bis zu einer Zwangsvollstreckung. Sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen fallen unter die rechtlichen Interessen.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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