Als Wagnis bezeichnet man im Versicherungswesen ein Risiko, welches sich kaum bis gar nicht in inhaltlicher und rechtlicher Hinsicht von einem solchen unterscheidet. Sowohl das Wagnis als auch das Risiko haben statistische Berechnungen und Bezifferungen von möglichen Gefährdungen und Gefahren zum Gegenstand, welche Grundlage für die Beitragsberechnungen sind.
Kurz gesagt lässt sich das versicherte Interesse, welches in Form eines KFZ, einer Wohneinheit (z.B. Haus oder Wohnung), einem Gegenstand aber auch einer Krankheit etc. beschreiben.