Vorvertraglich

Ein Rechtsschutz-Fall der vor Abschluss eines Versicherungsvertrages für ein betroffenes Risiko bzw. innerhalb der Wartezeit eingetreten ist, wird als vorvertraglich bezeichnet.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

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