Vorsatz

Wusste eine Person von seiner Tat und wollte er sie durchführen, so hat er laut Definition mit Vorsatz gehandelt. Ein Beispiel hierfür ist ein Dachdecker, der auf einem Hausdacht arbeitet und mit Absicht und wollend einen Ziegelstein nach einem vorbeigehenden Passanten wirft. Die Versicherer stehen dem Versicherten bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in einem solchen Fall (Straftat) nicht mehr zur Seite und sind von der Leistung befreit, wobei es keine Rolle spielt, ob es deswegen zu einem Strafverfahren kommt.

Im nachfolgenden Beispiel wird ein Antrag auf Rechtsschutz auf Grund von Vorsatz abgelehnt:

Der Halter eines Fahrzeuges möchte nach einem Unfall Gebrauch von seiner Kaskoversicherung machen, jedoch stellt sich heraus, dass der Unfall fingiert und gestellt war. Da er somit einen Betrug begangen hat und es ich dabei um eine vorsätzliche Straftat handele, besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz. Zu beachten sind Sonderregelungen bei Straf– und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und dem Beratungs-Rechtsschutz, da es bei Letzterem keinen Ausschluss durch Vorsatz gibt.

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