In der Bundesrepublik Deutschland werden Staatsangehörige mit Vollendung des 18. Lebensjahres als Volljährige behandelt und gelten somit als unbeschränkt geschäftsfähig. Folglich sind sie auch dazu berechtigt Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abzuschließen. Unverheiratete volljährige Kinder eines Versicherungsnehmers sind im Rahmen einer Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie vorher keine auf Dauer ausgelegte berufliche Tätigkeit ausüben und für diese entlohnt werden.
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