Verwaltungsrecht

Die Gesamtheit aller Vorschriften, die bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates und dessen Kommunalorgane zu beachten sind bezeichnet man als Verwaltungsrecht.

Hierbei besteht Rechtsschutz für folgende Punkte:

  • Auseinandersetzungen in Führerscheinfragen in Bezug auf Einschränkung, Entzug bzw. der Wiedererlangung, sofern Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dafür zuständig sind

  • dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen

  • Verfahren – die ihren Ursprung in Verletzungen der Vorschriften des Disziplinar- oder Standesrechtes haben

  • Gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Steuer- und Abgaberechten (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten)

  • Bei öffentlich-rechtlichen Grundstücksangelegenheiten für Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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