Die Gesamtheit aller Vorschriften, die bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates und dessen Kommunalorgane zu beachten sind bezeichnet man als Verwaltungsrecht.
Hierbei besteht Rechtsschutz für folgende Punkte:
-
Auseinandersetzungen in Führerscheinfragen in Bezug auf Einschränkung, Entzug bzw. der Wiedererlangung, sofern Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte dafür zuständig sind
-
dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen
-
Verfahren – die ihren Ursprung in Verletzungen der Vorschriften des Disziplinar- oder Standesrechtes haben
-
Gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen Steuer- und Abgaberechten (Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten)
-
Bei öffentlich-rechtlichen Grundstücksangelegenheiten für Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.