Die gesetzlich geregelten Entgelte, die bei Inanspruchnahme von Verwaltungsbehörden entrichtet werden müssen, werden als Verwaltungsgebühren bezeichnet. Je nach Art und Umfang, in der die Behörde tätig wird, richtet sich das zu zahlende Entgelt, welches der jeweiligen Gebührenvorschrift zu entnehmen ist.
Sofern der Versicherungsnehmer die Leistungsart „Verwaltungs-Rechtsschutz“ in seine Rechtsschutzversicherung mitaufgenommen hat, sind die Verfahrenskosten vom Versicherer zu tragen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es sich sowohl bei Geldbußen, als auch Verwarnungsgeldern nicht um Verwaltungsgebühren handelt und folglich nicht vom Rechtsschutz getragen werden.