Leitet eine Verwaltungsbehörde bzw. ein Verwaltungsgericht ein Verfahren in Bezug auf die Fahrerlaubnis wie z.B. Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung, so besteht eine Eintrittspflicht seitens der Versicherung. Der Verkehrs-Straf-Rechtschutz bietet bei Strafverfahren in den zuvor genannten Angelegenheiten Rechtschutz.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (Verkehrs-Verwaltungs-Rechtschutz)
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