Vertragsgrundlage

Sowohl der Versicherungsnehmer, als auch die Versicherungsgesellschaft haben die allgemeinen Vertragsgrundlagen zu beachten, da sie Bestandteile jeder Versicherung sind. In diesen Vertragsgrundlagen werden neben der Versicherungsdauer und dem zu zahlenden Beitrag auch der Versicherungsumfang, besondere Anzeigepflichten, die Obliegenheiten und alle weiteren Bestimmungen festgehalten. Mit Unterschreiben des Versicherungsvertrages erkennt jeder Versicherungsnehmer die allgemeinen Vertragsgrundlagen an, sodass er sich nach diesen richten muss. Sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden in den Vertragsgrundlagen erklärt.

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