Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss ist die formelle Form des Zustandekommens eines Vertrages von mindestens zwei Parteien. Bei Rechtsschutz-Verträgen kommt es durch Annahme des Versicherungsantrages, welcher zuvor von dem Kunden ausgefüllt und eingereicht wurde, zustande. Die Annahme erfolgt dann meist durch Anfertigung eines Versicherungsscheins, dessen Erreichen des Versicherungsnehmers den Vertrag komplettiert. Der Vertragsabschluss und der Beginn des Versicherungsschutzes bzw. der vorläufigen Deckung liegen oftmals auseinander.

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