Vertragliche Obliegenheiten

Hierbei handelt sich um besondere Pflichten dies dem Versicherungsnehmer durch Vertrag bzw. Gesetz auferlegt werden. Werden diese Obliegenheiten missachtet, kann dies negative Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag haben und das Versicherungsunternehmen im schlimmsten Fall von seiner Leistungspflicht befreien. Bei den Obliegenheiten muss zwischen solchen unterschieden werden, die vor und nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles zu beachten und befolgen sind.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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