Bei einem Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, welches aus mindestens zwei inhaltlich übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme) besteht. Die Vereinbarung muss mindestens zwischen zwei Personen geschlossen werden und bedarf nicht der Schriftform, sodass sie auch mündlich geschlossen werden kann. Bei einem Vertrag verpflichtet sich eine der Vertragsparteien eine Leistung zu erbringen, welche aus Handel bzw. Unterlassen besteht. Sowohl im Privat- als auch im Geschäftsleben dienen Verträge dem Austausch von Leistungen und Gütern, sodass wir bereits bei jedem Einkauf einen Vertrag abschließen.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der vertraglichen Hauptformen:
Auftrag
Beauftragt eine Person jemanden unentgeltlich eine Tätigkeit für ihn zu übernehmen (z.B. kurz auf das Auto in seiner Abwesenheit aufzupassen), so liegt ein Auftrag vor.
Beherbergungsvertrag
Verpflichtet sich ein Vertragspartner zur Unterbringung und weiteren damit verbundenen Dienstleistungen einer Person, welche eine vereinbarte Zahlung dafür leistet, so liegt ein Beherbergungsvertrag vor. Unterbringungen in Seniorenwohnheimen gehören ebenfalls dazu.
Darlehen
Liegt dann vor, wenn sich ein Darlehensnehmer gegenüber einer Person (Darlehensgeber) verpflichtet, nach Erhalt eines Geldbetrages diesen wie vereinbart zurückzuzahlen.
Dienstvertrag
Liegt dann vor, wenn eine Vertragspartei die Erbringung von Diensten schuldet, wobei der Arbeitsvertrag als bekannteste Form des Dienstvertrags gilt.
Finanzierungsvertrag
Liegt vor, wenn ein Darlehen für einen bestimmten Zweck gedacht ist und eine Zahlung in mehreren Schritten vereinbart wurde.
Frachtvertrag
Ein Frachtvertrag wird zwischen einer zahlenden Person und einem gewerblichen Transporteur (Frachtführer) geschlossen. Man redet auch oft von einem Speditions-Vertrag, jedoch hat ein Spediteur dem Gesetz nach lediglich die Aufgabe einen Frachtvertrag im eigenen Namen zu besorgen, dessen Kosten vom Auftraggeber getragen werden. Oftmals sind Spediteure gleichzeitig auch Frachtführer.
Handelsvertretervertrag
Vereinbart ein selbständig Gewerbetreibender die Vermittlung von Geschäften bzw. den Abschluss in deren Nahmen mit einem oder mehreren verschiedenen Unternehmern, so schließt er einen sogenannten Handelsvertretervertrag mit Ihnen.
Kauf
Beim Kauf verpflichtet sich eine der Vertragsparteien (Verkäufer) der anderen (Käufer) das Eigentum an einer verkauften Sache gegen Zahlung eines vereinbarten Preises zu verschaffen. Auch wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde, so geht das Eigentum der gekauften Sache erst bei Übergabe an den Käufer über. Dies ist beispielsweise beim Kauf einer Waschmaschine im Elektrofachmarkt der Fall. Der Kaufvertrag wird vor Ort geschlossen, die Ware bezahlt, die Lieferung folgt aber erst zwei Wochen später, sodass sich dann auch erst die Eigentumsverhältnisse ändern.
Kommissionsvertrag
Schließt eine Person (Kommissionär) für Rechnung eine andere Person (Kommittent) Kaufverträge ab und betreibt dies gewerbsmäßig, so liegt ein Kommissionvertrag vor.
Leasing-Vertrag
Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer die Nutzung an einer Sache (z.B. Gebäude, Fahrzeug, Maschine) gegen Entgelt. Unterscheidet sich von Miete dadurch, dass das Risiko der unverschuldeten Beschädigung und des Verlustes vom Leasingnehmer zu tragen ist.
Leibrente
Zahlt ein Schuldner seine Schuld bis an das Ende seines Lebens an einen Gläubiger ab, so nennt man dies Leibrente. Diese Vertragsform findet sich oftmals bei Grundstücksverkäufen.
Leihe
Verpflichtung des Verleihers gegenüber dem Entleiher unentgeltlichen Gebrauch von einer verliehenen Sache zu machen.
Maklervertrag
Ein Makler, der Vertragsabschlüsse über Verkäufe von beispielswiese Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen, Finanzierungen, Autokäufen etc. vermittelt, erhält bei erfolgreichem Zustandekommen eines Vertrages einen Maklerlohn.
Miete
Der Mieter verpflichtet sich einen im Vorfeld vereinbarten Mietzins an den Vermieter zu entrichten, welcher ihm im Gegenzug die Nutzung und den Gebrauch des vermieteten Objekts einräumt.
Pacht
Verpächter ist verpflichtet einem Pächter den Gebrauch verpachteter Gegenstände (meist in Form von Grundstücken, ausgestatten Wirtschaften und Geschäftsräumen) zu gestatten und ihm alle erwirtschafteten Erträge zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Pächter einen zuvor vereinbarten Pachtzins zu entrichten.
Zu beachten ist hierbei, dass bei Streitigkeiten, welche aus Pachtverträgen über Grundstücke und Geschäftsräume hervorgehen, in den Haftungsbereich des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes fallen, wohingegen solche aus Jagd- oder Fischerei-Pachtverträgen über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht geregelt werden.
Reiseveranstaltungsvertrag
Verpflichtet sich ein Vertragspartner dazu andere Personen für einen begrenzten Zeitraum zu befördern und anderswo gegen Zahlung eines Entgelts unterzubringen, so liegt ein solcher Vertrag vor. Oftmals wird ein solcher Reiseveranstaltungsvertrag mit weiteren Dienstleistungen kombiniert, sodass noch Besichtigungen, Ausflüge und die Teilnahme an kulturellen Events eingegliedert werden.
Schenkung
Überlässt eine Person (Schenker) einer anderen (Beschenkter) eine Zuwendung ohne dafür eine Gegenleistung (Arbeitskraft, Geld etc.), so liegt eine Schenkung vor.
Speditionsvertrag
Näheres hierzu finden Sie weiter oben unter dem Frachtvertrag.
Tausch
Wenn mehrere Vertragspartner sich dazu verpflichten gegenseitig das Eigentum des anderen zu verschaffen, dann liegt ein Tausch vor.
Versicherungsvertrag
Gegenstand eines Versicherungsvertrages ist die Verpflichtung des Versicherers eine zuvor schriftlich vereinbarte Gefahr und die Kosten im Rahmen eines Versicherungsfalls zu tragen und eine vereinbarte Leistung zu erbringen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer regelmäßig einen vereinbarten Betrag zu entrichten.
Es besteht jedoch kein Rechtsschutz im Rahmen der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen (trotz prinzipiellen Einschlusses des Allgemeinen Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht) im Kfz-Gewerbe-Rechtsschutz und im Rahmen der Sonderfälle der §§ 24 und 28 (näheres dazu unter Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Sonderfälle).
Verwahrung
Ein Verwahrer verpflichtet sich eine ihm übergebene Sache zu verwahren, wobei es keinen Unterschied macht, ob er dafür entlohnt wird oder nicht. Verwahrt werden können beispielsweise Autos auf einem bewachten Abstellplatz oder die Unterbringung eines Tieres für einen begrenzten Zeitraum.
Wechselbegebungsvertrag
Wenn ein Schuldner statt des zu erbringenden Geldbetrages einen Wechsel in Zahlung gibt, liegt ein solcher Vertrag vor.
Werkvertrag
Verpflichtet sein ein Vertragspartner zur Herstellung oder Modifikation eines Gegenstandes, für die der andere Partner eine zuvor festgelegte Vergütung zahlen muss (z.B. Autoreparatur, Schneidern einer Hose, Maßanfertigung einer Küche etc.), so wurde eine Werkvertrag geschlossen.