Verteidigung

Alle Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen eines Versicherungsnehmers im Rahmen eines Strafprozesses oder eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens in Zusammenhang stehen, bezeichnet man als Verteidigung. Beginnen tut der Rechtsschutz mit dem Einleiten eines gegen den Versicherten gerichteten Ermittlungsverfahrens. Kein Rechtsschutz besteht hingegen für anwaltliche Tätigkeiten, welche vor dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren (z.B. als Unterstützung wenn man als Zeuge geladen wird) in Anspruch genommen werden.

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