Als Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) bezeichnet man die maximal von der Versicherung je Rechtsschutzfall aufgewendete finanzielle Leistung. Die Höhe der Deckungssumme steht im Versicherungsschein. Die Leistung gilt je Rechtsschutzfall, sodass diese Deckungssumme für den Fall, dass sowohl der Versicherungsnehmer als auch mitversicherte Personen Ansprüche stellen, nur einmal von der Versicherung bis zur Höhe der maximalen Versicherungssumme getragen wird. Nach § 5, Abs. 4 gilt dies auch dann, wenn unterschiedliche Rechtsschutzfälle zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Wenn ein Selbständiger beispielsweise eine Berufs-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat und einer Menge Leute kündigen muss und mehrere Arbeitnehmer in Folge dessen auf Kündigungsschutz klagen, so gilt für alle Rechtsstreitigkeiten zusammen die Deckungssumme für einen Fall.