Der Kunde einer Versicherung, mit dem ein Vertrag geschlossen wird, bezeichnet man als Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen werden auch sämtliche über den Vertrag mitversicherten Personen als Versicherungsnehmer betitelt.
Versicherungsnehmer
Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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