Einige Fahrzeuge, welche zulassungsfrei im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen, bedürfen trotzdem eines Versicherungskennzeichens. Dieses Kennzeichen dient dem Nachweis, dass das Fahrzeug gesetzlich haftpflichtversichert ist und ein möglicherweise verursachter Schaden von einer Versicherung gedeckt ist. Zulassungsfreie Fahrzeuge sind beispielsweise Kleinkrafträder wie Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor, E-Fahrräder mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h, motorbetriebene Krankenfahrstühle etc. Im Rahmen des Verkehrsrechtschutzes sind die zulassungsfreien Fahrzeuge den Motorfahrzeugen gleichgestellt.
Versicherungskennzeichen
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