Ein Versicherungsfall beschreibt ein Ereignis, gegen das sich der Versicherungsnehmer durch Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einem Versicherer abgesichert und geschützt hat.
Im Bereich der Rechtsschutzversicherung bezeichnet man solche Fälle auch als Rechtsschutzfall. Tritt ein solches Ereignis ein, so stellt der Versicherte einen Antrag bei der Versicherung, diese prüft dann den Anspruch und stellt fest, ob der Anspruch berechtigt ist und eine Kostenübernahme stattfindet.