Stellt eine versicherte Person einen Anspruch auf Erfüllung eines Leistungsanspruches aus dem mit der Versicherungsgesellschaft geschlossenen Rechtsschutzvertrag, so bezeichnet man dies als Versicherungsanspruch. Um einen Versicherungsanspruch geltend zu machen, bedarf es dem Vorliegen eines Rechtschutz-Falles.
Versicherungsanspruch
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