Versicherungsanspruch

Stellt eine versicherte Person einen Anspruch auf Erfüllung eines Leistungsanspruches aus dem mit der Versicherungsgesellschaft geschlossenen Rechtsschutzvertrag, so bezeichnet man dies als Versicherungsanspruch. Um einen Versicherungsanspruch geltend zu machen, bedarf es dem Vorliegen eines Rechtschutz-Falles.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering