Verschuldenshaftung

Die Verschuldenshaftung setzt sowohl ein schuldhaftes (nicht nur objektiv rechtswidriges) und persönlich vorwerfbares Handeln mit Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit voraus. Es verpflichtet auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz.

Zu beachten ist, dass die Verschuldenshaftung von der Gefährdungs- und Eingriffshaftung abzugrenzen ist.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
Machen Sie den Tarifvergleich für eine Rechtsschutzversicherung.

Bitte bewerten Sie den Informationsgehalt dieser Erklärung.

sehr gut
gut
durchschnittlich
gering