Verkehrszentralregister

Die sich in Flensburg befindende Zentralkartei in Flensburg registriert sämtliche Verfehlungen der bundesdeutschen Verkehrsteilnehmer, welche mit einer Freiheits- bzw. Geldstrafe oder einem Bußgeld von mindestens 40 Euro (aktuell) geahndet werden. Des Weiteren werden dort Fahrverbote und Führerscheinentzüge vermerkt. Je nach Verkehrsdelikt werden dem Betroffenen ein bis sieben Punkte zugeordnet. Wenn eine Person bereits zwischen acht und dreizehn Punkte hat, so erhält er eine schriftliche Verwarnung darüber und wird darauf aufmerksam gemacht, dass er die Möglichkeit hat an einem Aufbauseminar teilzunehmen um seinen Punktestand zu reduzieren.

Die Höhe der abbaubaren Punkte richtet sich nach dem Punktestand des Teilnehmers. Bis acht Punkte werden dem Betroffenen vier Punkte erlassen, bei neun bis dreizehn Punkten sind es nur zwei. Die Anzahl der Teilnahme ist beschränkt, sodass man nur ein Mal innerhalb von fünf Jahren an solch einem Seminar teilnehmen kann.

Hat eine Person zwischen 14 und 17 Punkten, so erhält er eine schriftliche Verwarnung und die Teilnahme an einem solchen Seminar wird angeordnet, wobei der Punktestand nicht mehr reduziert wird. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung gibt. Werden binnen zwei Jahren 18 Punkte gesammelt, so wird die Fahrerlaubnis regelmäßig durch die Verwaltungsbehörde entzogen. Werden in einem Zeitraum von zwei Jahren keine Eintragungen für Ordnungswidrigkeiten vorgenommen, so wird das Punktekonto gelöscht. Hat eine Person die Punkte wegen einer Verkehrsstrafsache mit Verurteilung erhalten, dann beträgt die Dauer fünf Jahre. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich um eine alkohol- oder drogenbedingte Straftat handelte bzw. eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis. Bei allen anderen Verfehlungen beträgt der Zeitraum 10 Jahre. Nimmt eine Person an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung teil, so kann die Zeitdauer auf fünf Jahre verkürzt werden.

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