Verkehrsunterricht

Verstößt eine Person als Verkehrsteilnehmer vorsätzlich gegen geltende Verkehrsvorschriften, so kann er von einer Behörde zur Teilnahme an einem Verkehrsunterrichte geladen werden. Kommt es auf Grund der Vorladung zu diesem Unterricht zu einem verwaltungsrechtlichen Verfahren, so besteht im Rahmen des Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutzes Versicherungsschutz.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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