Entfernt sich eine Person von einem Unfallort, ohne das seine Personalien und somit seine Identität, sein Fahrzeug oder die Art seiner Beteiligung aufgenommen bzw. festgestellt werden konnte, so bezeichnet man dies als Verkehrsunfallflucht.
Hierbei handelt es sich um eine vorsätzlich begangene verkehrsrechtliche Straftat, somit entfällt der Versicherungsschutz sogar rückwirkend, sodass der Versicherte im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung alle zuvor bezahlten Kosten für Gerichte und Rechtsanwälte an seine Versicherung zurückzahlen muss.