Diese Form der Rechtschutz-Versicherung bietet dem Eigentümer bzw. Halter, dem Fahrer und den Fahrzeuginsassen Schutz, wenn es an die Geltendmachung erlittener Schäden geht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit nachgeht.
Die nachfolgend aufgelisteten Forderungen gegenüber einer unfallverursachenden Person sind typische Beispiele:
- Erstattung von Reparaturkosten
- Wertminderung
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Sachverständigengebühren
- Abschleppkosten
- Verdienstausfall wegen Körper- und Sachschäden
- Schmerzensgeld
- Zins für Bankkredit sowie öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche aufgrund eines ungerechtfertigten Entzuges der Fahrerlaubnis.
Wurde für ein Fahrzeug keine gesonderte Rechtschutz-Versicherung abgeschlossen, bietet die Fahrer-Rechtsschutz nur bei Körperschäden, dessen Folgen und bei Bekleidungsschäden Sicherheit im Rahmen des Schadenersatz-Rechtsschutzes.