Verkehrs-Rechtsschutz

Im Bereich des Verkehrs-Rechtsschutzes gilt es zwischen dem personenbezogen und dem objektbezogenen Verkehrs-Rechtsschutz zu unterscheiden. Während der personenbezogene Rechtsschutz dem Schutz des Versicherten in seiner Rolle als Eigentümer bzw. Halter sämtlicher auf ihn angemeldeten und zugelassenen Landfahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen bezieht, umfasst der objektbezogene Verkehrs-Rechtsschutz auch die Fahrzeuge, welche nach Abschluss des Versicherungsvertrages angeschafft und auf ihn zugelassen werden. Im Rahmen dieser Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch alle zum Führen des Fahrzeuges berechtigten Fahrer und die Insassen geschützt.

Je nachdem wie viele Fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind, desto höher fällt der zu entrichtende Versicherungsbeitrag aus. Die Fahrzeuge, die im Objektbezogene Rechtsschutz mitversichert sind werden im Versicherungsschein erwähnt und gelten auch für gleichartige Folgefahrzeuge, wenn das alte ersetzt wird. Neben dem Versicherungsnehmer sind sämtliche Mieter, Entleiher, Leasingnehmer, berechtigter Fahrer und Insassen mitversichert.

Die beiden Versicherungsarten umfassen folgende Leistungen:

  • Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz

  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Verkehr-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

  • Verkehrs-Steuer Rechtsschutz vor Gerichten.

Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer im Rahmen dieser Versicherung auch als Teilnehmer im sonstigen Verkehr mitversichert und geschützt.

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