Verkehrs-Rechtsschutz im Vertragsrecht und Sachenrecht

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes im Vertrags und Sachenrecht besteht Rechtsschutz für Auseinandersetzungen die aus einer der nachfolgenden Punkte hervorgehen:

  • Auseinandersetzungen aus Fahrzeugkauf- und -reparaturvertrag

  • aus Tanken

  • Auftrag zum Ölwechsel

  • Kauf eines Autoradios

  • Anschaffung von Fahrzeugersatzteilen

  • Abschluss von Kfz-Versicherungsverträgen (Ausnahme: im Kfz-Gewerbe-RS)

  • Anmietung eines Fahrzeuges

  • Vertrag über Kfz-Beförderung in Reisezug oder auf Fähre

  • Wagenwaschen

  • Abstellen auf bewachtem Parkplatz

  • Miete in Großgarage

  • Abschleppen

In dem Versicherungsschutz sind auch sachenrechtliche Auseinandersetzungen wie z.B. aus dinglichem Recht eingeschlossen. Somit genießt der Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen hinsichtlich privatrechtlicher Schuldverhältnisse Rechtsschutz, wenn er die Versicherung als Eigentümer oder Halter eines Fahrzeuges abgeschlossen hat.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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