Verkehrs – Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz

Wird einem Eigentümer bzw. Halter, dem Fahrer oder Insassen eines Fahrzeuges vorgeworfen gegen verkehrsrechtliche Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten–Rechtes verstoßen zu haben, so bietet die Verkehrs – Ordnungswidrigkeiten – Rechtsschutz Unterstützung in klassischen Fällen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen oder falschem Überholen.

Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen einen Halte- oder Parkverstoß begangen zu haben, so besteht für solche Ordnungswidrigkeiten kein Versicherungsschutz. Auch wenn der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden kann und der Versicherte freigesprochen bzw. das Verfahren eingestellt wurde, besteht nach § 3, Abs. 3 e kein Rechtsschutz.

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