Vergütung

Die dem Rechtsanwalt laut Gebührenordnung für Rechtsanwälte zustehenden Beträge wie Gebühren und Auslagen werden als Vergütung bezeichnet. In Ausnahmefällen kann der Rechtsanwalt die anfallenden Gebühren auch auf Grundlage einer Honorarvereinbarung geltend machen. Die Versicherer übernehmen die Kosten jedoch stets nur bis zur festgeschriebenen gesetzlichen Höhe der Gebühren. Ausnahmen bilden hierbei nur der Spezial-Straf-Rechtsschutz, der Anstellungs-Vertragsrechtsschutz und der Vermögensschaden-Rechtsschutz.

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