Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden können, werden als Vergehen bezeichnet. Mögliche Vergehen sind Körperverletzungen, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Unfallflucht etc.
Zu beachten ist jedoch, dass vorsätzlich begangene Taten grundsätzlich von der Versicherung ausgeschlossen sind.