Verfassungsgericht

Im Rahmen des Rechtsschutzes besteht mit Ausnahme des „Spezial-Straf-Rechtsschutzes“ kein Versicherungsschutz für Verfahren vor dem Verfassungsgericht, welches für die Klärung verfassungs- und strafrechtlicher Fragen zuständig ist.

Recht haben und Recht bekommen und dabei nicht auf die Kosten schauen.
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